Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


A. Generelle Bestimmungen Vorbemerkung:

Die nachfolgenden generellen Bestimmungen gelten für das gesamte Leistungsangebot von Stork. Soweit nachfolgend in den Kapiteln B, C und D Bestimmungen enthalten sind, welche den „Generellen Bestimmungen“ widersprechen, haben die Bestimmungen in den Kapiteln B, C und D Vorrang.

1. Zustandekommen des Vertrages

Zwischen dem Sportcenter Stork AG („Stork“) und dem Kunden kommt ein Vertrag zustande, sobald

Stork eine Buchungsanfrage schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt.

Soweit der Kunde die aufgeführten Konditionen nicht sofort nach Erhalt dieser Bestätigung beanstandet, gelten diese als genehmigt.


2. Preise

Unsere Preise verstehen sich generell inklusive der allenfalls zu erhebenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Preisliste für unser gesamtes Angebot ist jederzeit unter www.sportcenter-stork.ch einsehbar. Preisänderungen gelten ab dem Zeitpunkt der elektronischen Publikation. Für den jeweils geltenden Preis einer Leistung ist das Datum der bestätigten Buchung massgebend.

Durch Stork eingeräumte Rabatte sind nicht kumulierbar. Es gilt der jeweils höchste Rabatt.


3. Ausfall oder Verschiebung von bereits bestätigten Buchungen

Bestätigte Buchungen können grundsätzlich nicht mehr storniert werden und sind deshalb durch den Kunden zu bezahlen. Die Geschäftsleitung kann in begründeten Einzelfällen, im Interesse des Kunden, Ausnahmen von dieser Regelung vorsehen. 


Soweit es betrieblich möglich ist, können bereits bestätigte Buchungen verschoben oder an einen Drittbenützer abgetreten werden. Vertragspartner von Stork bleibt dabei in jedem Fall die ursprünglich buchende Person.


Soweit die Geschäftsleitung von Stork aus eigenem Antrieb getätigte Buchungen storniert, hat der Kunde nach seiner Wahl die Möglichkeit, die annullierte Buchung zu stornieren oder zu verschieben.


4. Rechnungsstellungen

Einzelne Buchungen sowie Shopeinkäufe sind grundsätzlich in bar oder mittels elektronischer Zahlungsmittel vor der Platzbenützung zu begleichen. Soweit für andere Leistungen durch Stork Rechnung gestellt wird, ist diese Rechnung innert 30 Tagen ab Ausstelldatum zu bezahlen. Bei späterer Bezahlung ist ein Verzugszins von 5% geschuldet.


5. Versicherung des Teilnehmers

Der Kunde benützt die Anlagen der Sportcenter Stork AG auf eigenes Risiko. Es ist insbesondere Sache des Kunden, sich gegen Unfälle und deren Folgen geeignet zu versichern.


6. Öffnungszeiten

Das Sportcenter ist generell wie folgt geöffnet:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 22:00 Uhr

Samstag & Sonntag: 09:00 bis 18:00 Uhr


An Feiertagen:

Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag und 1. August: 10:00 bis 16:00 Uhr

24. Dezember, 31. Dezember und 2. Jan: 10:00 bis 16:00 Uhr

Karfreitag, 25. Dezember, 26. Dezember und 1. Januar: geschlossen

Die Geschäftsleitung kann die Öffnungszeiten mit einer Vorankündigung von 4 Tagen jederzeit ändern. Solche Änderungen sind beim Empfang im Center und auf unserer Homepage publiziert (www.sportcenter-stork.ch).


7. Platzzuteilung

Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Spielplatzes. Stork berücksichtigt nach Möglichkeit Kundenwünsche, kann jedoch die Platzzuteilung jederzeit – auch kurzfristig – ändern. Der Kunde hat bei solchen Änderungen keinerlei Anrecht auf Rückvergütungen oder Entschädigungen.


8. Verhalten im Sportcenter

Die Beziehung zwischen Stork und dem Kunden ist geprägt von Freundlichkeit, Toleranz und korrektem Auftreten in jeder Hinsicht. Stork behält sich ausdrücklich vor, Kunden, welche sich nicht an diese Maximen halten, befristet oder unbefristet von der Benützung des Sportcenters auszuschliessen.

Es ist insbesondere untersagt:

- in den Räumen von Stork (inklusive Wintergarten Restaurant) zu rauchen oder Drogen irgendwelcher Art zu konsumieren. In Bezug auf den Konsum von Alkohol gelten die gesetzlichen Vorschriften (Schutz von Minderjährigen).

- das Einnehmen, Verabreichen oder Verabreichen lassen von Substanzen, welche gemäss aktueller


Dopingliste als illegal gelten (Ausgenommen sind medizinische Indikationen). Die Dopingliste kann unter www.antidoping.ch eingesehen werden.

- sich als Nichtspieler in den Garderoben aufzuhalten.

- sich als Nichtspieler auf den Courts oder in den Squashboxen aufzuhalten.

- sich öffentlich in herabsetzender und /oder unsachlicher Weise über Mitspieler, Trainer oder Dritte zu äussern.

- allgemein gegen das Gebot des sportlichen Verhaltens zu verstossen.

- mit verschmutzten oder ungeeigneten (bspw. Spuren hinterlassenden) Schuhen die Courts oder Squashboxen zu betreten.

- Nach Benutzung der Sandplätze das Sportcenter mit ungereinigten Schuhen zu betreten.


9. Benutzen der Parkplätze

Die Parkplätze stehen ausschliesslich Kunden und Besuchern für die Dauer ihres Aufenthaltes im Sportcenter Stork zur Verfügung.

Das Areal des Sportcenters darf lediglich mit maximal 10 km/h befahren werden (Kinder!).


10. Haftungsfragen

Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe und nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Portemonnaies oder Wertgegenstände können für die Dauer des Aufenthaltes an der Rezeption deponiert werden. Stork haftet ansonsten in keinem Fall für verlorene oder entwendete Gegenstände. Besucher, welche an der Anlage Beschädigungen oder Verunreinigungen verursachen, haften uneingeschränkt für deren Beseitigung.


11. Reklamationen

Stork ist jederzeit für objektive Kritik empfänglich. Diese ist jedoch generell mündlich an ein Mitglied des Kaders (Geschäftsführung) oder schriftlich an info@sportcenter-stork.ch zu richten.


12. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Stork und Kunden sind die für Oetwil am See zuständigen Gerichte zuständig.


13. Storkpässe und Semesterkurse

Der Storkpass berechtigt in keinem Fall zu Vergünstigungen irgendwelcher Art im Rahmen von Semesterkursen.


B. Besondere Bestimmungen für Fixplatzmieter

1. Definition Fixplatz

Die Anmeldung für den Fixplatz hat ausschliesslich schriftlich zu erfolgen.

Ein Fixplatz ist ein Court oder eine Squashbox, welche für die Dauer einer Saison jeweils wöchentlich für eine bestimmte Zeitdauer dem Mieter exklusiv zur Verfügung steht.

Die Fixplatzmiete beinhaltet nur eine Benützung zu einer bestimmten Zeit, nicht jedoch die Benutzung eines bestimmten Platzes.

Die Mietvereinbarung kann für einen Aussenplatz, einen gedeckten Sandplatz oder einen Hallenplatz vorgenommen werden. Die Buchung eines Fixplatzes ist grundsätzlich für die ganze Saison verbindlich. Stork kann nach Massgabe der Kapazitäten Ausnahmen zulassen.


2. Regelung bei Nichtbenutzung

Die Nichtbenutzung des Platzes, aus welchen Gründen auch immer, führt in keinem Fall zu irgendwelchen Entschädigungs- oder Ersatzansprüchen. Es können jedoch maximal zwei Stunden, aus welchen Gründen auch immer, verschoben werden, soweit Stork die Absage mindestens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Stunde mitgeteilt wird und Stork über freie Plätze verfügt.

Der Mieter hat das Recht, nach Mitteilung an Stork, den gemieteten Platz Dritten zur Verfügung zu stellen.

Soweit Stork aus betrieblichen Gründen einen Fixplatz nicht zur Verfügung stellen kann, erfolgt wahlweise nach Wunsch des Mieters eine Rückvergütung oder eine Umbuchung.


Die Geschäftsleitung behält sich vor, für besondere Anlässe (Turniere, Veranstaltungen) über die Plätze zu verfügen. Alle Fixmieter werden rechtzeitig informiert und erhalten eine gleichwertige Spielzeit angeboten.


C. Besondere Regelungen für Inhaber von Storkpässen

1. Arten von Pässe

Es werden folgende Storkpässe angeboten:

- der Storkpass Tennis

- der Storkpass Squash

- der Storkpass Frühstück


2. Gültigkeit

Die Pässe berechtigen den Inhaber (und nur diesen) zur unlimitierten Benutzung eines Tenniscourts oder einer Squash-Box für die Dauer von 6 Monaten saisonal (z.B Frühstückspass) resp. eines Jahres (übrige Pässe) seit Ausstellung.


3. Weitere Kosten

Wird der gebuchte Platz eines Storkpass-Inhabers gleichzeitig auch von Spielern benutzt, welche nicht Inhaber eines entsprechenden Passes sind, wird zusätzlich vom nicht Inhaber des Passes 50% des geltenden Platzpreises erhoben.


4. Platzbuchungen

Das Platzangebot richtet sich nach der Verfügbarkeit. Storkpassinhaber können Ihre Plätze jeweils für 4 Stunden in maximal 4 Wochen im Voraus reservieren.

Reservierte, aber nicht benutzte Plätze berechtigen in keinem Fall zu Entschädigungen irgendwelcher Art. Der Storkpass gilt nur, wenn der Inhaber auf dem reservierten Platz selbst spielt. Soweit dies nicht der Fall ist, ist durch die Benützer die ordentliche volle Platzgebühr zu entrichten.


D. Besondere Regelungen bei Turnieren

1. Geltung der Reglemente von Swisstennis

Für sämtliche auf den Anlagen von Stork stattfindenden Turniere gelten die jeweiligen Reglemente von Swisstennis uneingeschränkt.

Bei jedem Turnier ist mindestens ein Official während der gesamten Turnierdauer anwesend. Dessen Anordnungen für den Turnierbetrieb sind jederzeit und durch alle Beteiligten Folge zu leisten.

Verstösse gegen das Turnierreglement können Swisstennis gemeldet werden.


2. Hausrecht von Stork

Stork kann für alle Turnierteilnehmer und deren Begleitpersonen jederzeit zusätzliche Weisungen erlassen. Werden diese nicht befolgt, kann nach erfolgter Verwarnung durch Stork ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden.


3. Besondere Vorschriften

Während des Turnierbetriebs dürfen sich nur die Spieler, die Schiedsrichter sowie das Personal von Stork in den Spielhallen aufhalten. Auf den Aussenplätzen haben sich Zuschauer ausschliesslich in den zugewiesenen Zuschauerräumen aufzuhalten.

Jegliche Einflussnahme auf das Spiel oder die Spielbeteiligten ist ausnahmslos untersagt.


Version 09.11.2021

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